Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
Erstes sQS-Verfahren:
Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
Inkrafttreten: 1. Januar 2016
Beteiligte Ärzte:
Das erste sQS-Verfahren betrifft alle invasiv tätigen Kardiologen.
Inhalt:
Jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention wird bei gesetzlich versicherten Patienten nach den Kriterien der DeQS-RL elektronisch dokumentiert.
Datenerhebung und -auswertung:
Die erhobenen Daten ambulanter Eingriffe werden über die entsprechende Praxissoftware an die Datenannahmestelle bei Kassenärztliche Vereinigung übermittelt und nach dem sQS-typischen Datenfluss an die Bundesauswertungsstelle weitergeleitet. Dort erfolgt die Datenauswertung anhand von 20 Indikatoren, die unterschiedliche Behandlungsschritte und den weiteren Krankheitsverlauf abbilden.
Vergütung:
Die Teilnahme am sQS-Verfahren PCI und der dadurch entstehende Mehraufwand durch die Verfahrensdokumentation werden durch eine Höherbewertung der Vergütung sowie die Einführung einer neuen Kostenpauschale abgegolten.
Weitere Informationen:
G-BA: Patienteninformationen zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten