AU-Bescheinigung
Stand: 03.12.2020
AU-Bescheinigungen telefonisch möglich (gilt bis 31. März 2021)
- für bekannte und unbekannte Patienten
- bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege
- nach eingehender telefonischer Anamnese für bis zu 7 Kalendertage
- bei Bedarf nach eingehender telefonischer Anamnese einmalige Verlängerung für weitere 7 Kalendertage
- gilt auch für die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21)
- Versand per Post
Abrechnung bei telefonischer AU-Bescheinigung
- GOP 01435 für den telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt, soweit keine Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in dem Quartal berechnet werden kann
- Pseudo-GOP 88122 (0,90 Euro) für den Versand der AU an den Patienten per Post
Mindeststammdaten vom Patienten für die Abrechnung
Versichertenstammdaten des Patienten aus Patientenakte übernehmen oder erfragen, wenn der Patient im aktuellen Quartal noch nicht in der Praxis war.
- Name des Versicherten
- Postleitzahl des Wohnortes des Versicherten
- Geburtsdatum des Versicherten
- aktuell gültige Krankenkasse
- Versichertenart (Mitglied, familienversichert, Rentner)
Die Versicherten- bzw. Grundpauschale kann nur abgerechnet werden, wenn die Patientin oder der Patient in dem Quartal mind. einmal einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder einen Kontakt per Videosprechstunde hatte.