Arzneimittel
Ansprechpartner
Josefine Müller
Tel: 0391 627-6439
josefine.mueller@kvsa.de
Tina Abicht
Tel.: 0391 627-6437
tina.abicht@kvsa.de
Heike Drünkler
Tel.: 0391 627-7438
heike.druenkler@kvsa.de
Fax: 0391 627-872000
Arzneimittel
Bei der Verordnung von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind neben der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage weitere Vorgaben zu beachten:
- Arzneimittel-Richtlinie des G-BA (z.B. Wirtschaftlichkeitsgebot - Switching meiden)
- Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie (z.B. Anlage III - Verordnungseinschränkungen und Ausschlüsse)
- Arzneimittelrechtliche Zulassung des Arzneimittels (keine Erstattungspflicht der Krankenkassen für Off-Label-Verordnungen)
- Fiktive Zulassungen (keine Erstattungspflicht der Krankenkassen für fiktiv zugelassene Arzneimittel)
Aktuelles:
Corona
Sonderregelungen für Verordnungen von Arzneimitteln
22.02.2021 Änderung der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA (Lipidsenker)
PRO-Artikel (Ausgabe 4/2021)
02.12.2020 Verordnung von Verbandmitteln - neue Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA
PRO-Artikel der Ausgabe 1/2021 der KVSA
12.11.2020 Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln - Änderung der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA
PRO-Artikel der Ausgabe 12/2020 der KVSA
01.10.2020 Angabe der Dosierung bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
PRO-Artikel der Ausgabe der KVSA
Auswahl von Packungsgrößen im Vertretungsfall
- Im Rahmen der Behandlung einer chronischen Erkrankung können Arzneimittel ohne erforderliche spezielle Therapieüberwachung im Vertretungsfall nach ärztlicher Einschätzung im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes in größeren Packungsgrößen verordnet werden. Insbesondere sollte derzeit wegen der Pandemie und der notwendigen Kontaktreduktion auch im Vertretungsfall eher N3 Packungen verordnet werden.
Die Verordnung kleiner Packungsgrößen kann sinnvoll sein, wenn der Patient im Sinne einer Therapiekontrolle bzw. -überwachung seinen eigentlich behandelnden Arzt aufsuchen soll.
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Häufig gestellte Verordnungsfragen
Ersatzverordnungen nach Arzneimittelrückrufen
Links zu Regelungen und Hinweisen:
- Arzneimittelvereinbarung
- Arzneimittel-Richtlinie
- Individueller Arzneimittelbericht zum Verordnungsverhalten
- Betäubungsmittel / T-Rezepte / Cannabis / Opioid-Substitution
- Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch
- Empfehlungen zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen
- Informiert mit "Wirkstoff aktuell"
- Frühe Nutzenbewertung
- Schulungsmaterial "Blaue Hand"
- Me-too-Liste (patentgeschützte Analogpräparate)
- Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte