Abrechnung / Honorar
Abrechnung / Honorar
Ansprechpartner
Brigitte Zunke
Tel.: 0391 627-6108 / -7108
Fax: 0391 627-8108
Grundlage der Abrechnung erbrachter Leistungen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Der aktuelle Stand und die Änderungen des EBM ist im folgenden abgebildet.
Die Online-Abgabe der auf der Grundlage des EBM erstellten Abrechnung ist auf der Grundlage der Abrechnungsanweisung der KVSA zu verbindlich festgelegten Zeiten vorzunehmen.
Online-Abgabetermine für die Abrechnung
Quartal | Abgabe | geplanter Restzahlungstermin |
---|---|---|
3/2021 4/2021 1/2022 2/2022 3/2022 4/2022 | 01.10.2021 - 11.10.2021 01.01.2022 - 12.01.2022 01.04.2022 - 11.04.2022 01.07.2022 - 11.07.2022 01.10.2022 - 11.10.2022 01.01.2023 - 11.01.2023 | 17.01.2022 14.04.2022 15.07.2022 14.10.2022 16.01.2023 noch offen |
Sollten Sie Ihre Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin fertiggestellt haben, können Sie diese selbstverständlich auch eher übertragen. Ist eine Einhaltung der Termine im Einzelfall nicht möglich, bitten wir Sie dies mit der Abrechnungsabteilung vor Ablauf der Frist zu klären.
Bitte achten Sie darauf, dass auf Unterlagen (insbesondere auch auf Überweisungsscheinen), die Sie uns zukommen lassen, Ihre Betriebsstättennummer angegeben ist. Ohne diese Angabe ist eine Zuordnung nicht möglich.
Die Abgabe der Sammelerklärung ist ab dem 1. Quartal 2020 nur noch elektronisch leitungsgebunden möglich!
Die Sammelerklärung, die als Voraussetzung zur Honorarzahlung für die Abrechnung eines jeden Quartals unverzichtbar ist, muss mit den persönlichen Zugangsdaten der jeweiligen Praxisinhaber bzw. den in Einrichtungen berechtigten Personen online ausgefüllt und signiert werden.
Für die Zusendung (ggf. per Post) ggf. erforderlicher Unterlagen (z. B. Behandlungsscheine der Sonstigen Kostenträger, Bestätigungen der Krankenkassen zum Versicherungsverhältnis) können Sie die Abgabemitteilung für Online-Abrechner als Adressblatt verwenden. Sollten Sie die Unterlagen nicht zusenden wollen, können Sie diese Unterlagen auch zu den Dienstzeiten der KVSA (Mo - Do 9 - 17 Uhr und Fr 9 - 14 Uhr) in den Dienstgebäuden in Magdeburg, am Empfang und in Halle abgeben.